Versicherung
Allgemeine Haftpflicht:Wegehaftpflichtversicherung – Wegebenützerhaftpflicht.
Versichert ist die gesetzliche Wegehalterhaftung für Wanderwege, Reitwege, Langlaufloipen und Radwanderwege(auch Mountainbike-Strecken), die vom Oberösterreich Tourismus in Oberösterreich für den Freizeitsport freigegeben wurden und/oder in den von Tourismusorganisationen aufgelegten Prospekten, Katalogen etc. aufscheinen (ausgenommen sind insbesondere Motorsport und Alpinschilauf).
Mit versichert sind auch gesetzliche Schadenersatzansprüche der berechtigten Wegebenützer für Schäden, die sie durch direkt an Wege und Routen angrenzende Grundstücke und Bauwerke erleiden.
Unter der Voraussetzung, dass die Personalien der schadenverursachenden Person bekannt sind und es sich dabei um berechtigte Wegebenützer handelt, bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht der die versicherten Wege benützenden Personen oder Sportler, die in Ausübung des Freizeitsportes Schäden an den angrenzenden Grundstücken bzw. Liegenschaften verursachen. In teilweiser Abänderung von Art. 7.10.3 AHVB gelten Flurschäden als vom Versicherungsschutz umfasst.
Der Versicherungsschutz gilt insoweit, als die genannten Risken nicht in einer anderen Versicherung Deckung finden.
Bei Schadensfällen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Tourismusverband.






