Beschilderung
Jeder der angeführten Radwege wurde im Rahmen des OÖ. Landesradwanderwege-Konzeptes mit einer eigenen Nummer wie folgt beschildert.
Entfernungstafel II:
Maße: 470 x 750 mm, 2 Textfelder
Entfernungstafel III:
Maße: 470x990 mm, 3 Textfelder
Standort: Die Entfernungstafeln II und III werden an Kreuzungen mit zwei oder mehr Radwanderwegen aufgestellt und weisen auf überregionale Radrouten hin.
Maße: 470 x 750 mm, 2 Textfelder
Entfernungstafel III:
Maße: 470x990 mm, 3 Textfelder
Standort: Die Entfernungstafeln II und III werden an Kreuzungen mit zwei oder mehr Radwanderwegen aufgestellt und weisen auf überregionale Radrouten hin.
Maße: 470 x 470 mm, 1 Textfeld
Standort: Die Entfernungstafel I wird im zuge der Radroute an wichtigen Kreuzungen (z.B. Kreuzung mit nachgeordneter Radroute, Kreuzung mit Güterweg, Gemeinde-oder Landesstraße) und an sonstigen markanten Punkten (z.B. im Nahbereich einer Radfähre, Informationsstelle, Raststation, usw.) falls erforderlich, aufgestellt und weist zusätzlich auf das nächste Nah. u. Fernziel hin.
Standort: Die Entfernungstafel I wird im zuge der Radroute an wichtigen Kreuzungen (z.B. Kreuzung mit nachgeordneter Radroute, Kreuzung mit Güterweg, Gemeinde-oder Landesstraße) und an sonstigen markanten Punkten (z.B. im Nahbereich einer Radfähre, Informationsstelle, Raststation, usw.) falls erforderlich, aufgestellt und weist zusätzlich auf das nächste Nah. u. Fernziel hin.
Maße: 310 x 310 mm, ohne Textfeld
Standort: Die Routentafel wird im Zuge der Radroute bei Richtungsänderungen, sowie an Kreuzungen von untergeordneter Bedeutung (z.B. Kreuzung mit Feldweg, Hauszufahrt, usw.) falls erforderlich, aufgestellt und weist auf die Radwegnummer und die Fahrtrichtung hin.
Standort: Die Routentafel wird im Zuge der Radroute bei Richtungsänderungen, sowie an Kreuzungen von untergeordneter Bedeutung (z.B. Kreuzung mit Feldweg, Hauszufahrt, usw.) falls erforderlich, aufgestellt und weist auf die Radwegnummer und die Fahrtrichtung hin.






